Allgemeine Links:
www.regierung.unterfranken.de
www.schule.bayern.de
www.km.bayern.de
Hilfe holen:
Eventuell hören Sie von Kindern, dass sie aktuell eine schwierige Zeit erleben, oder können sie dauerhaft nicht erreichen. Hier ist es besonders wichtig aufmerksam zu sein und nicht wegzuschauen. Vielleicht ist es Ihnen möglich, bei Kindern, um die Sie sich Sorgen machen, noch einmal gezielter nachzufragen. Wenn Sie vermuten, dass ein Kind aus Ihrer Umgebung in Not sein könnte, melden Sie sich gerne in den Beratungsstellen von "Wildwasser" und sprechen Sie – auch anonym – Ihre Befürchtungen und Unsicherheiten an.
Hier finden Sie weitere Informationen dazu:
Wildwasser Flyer
Krankheitsfall melden:
Sollte Ihr Kind krank sein, entschuldigen Sie es für die ersten Tage zunächst mündlich. Sie können Ihre Nachricht auch auf den Anrufbeantworter sprechen. Wenn das Kind wieder gesund ist, geben Sie einfach eine formlose schriftliche Entschuldigung mit. Neu: Ein ärztliches Attest ist ab sofort nicht mehr nötig. Ausnahme: Wenn ein Kind länger und sehr oft im Schuljahr krank ist, fordern wir eine Krankmeldung vom Arzt ein, da wir sicherstellen wollen, dass sich ein Fachmann um die Gesundheit des Kindes kümmert.
Krankheitsfälle vorbeugen:
Um gesund zu bleiben helfen wirksame Hygienemaßnahmen, die wir regelmäßig in den Klassen ansprechen.
Bitte üben Sie diese auch mit Ihrem Kind zuhause und halten sie selbst auch ein. Ihr Vorbild ist dabei äußerst wichtig.
1. Regelmäßiges, gründliches Händewaschen mit Seife, auch in den Fingerzwischenräumen.
(Mindestens 30 Sekunden!) In allen Klassenräumen steht auch ein Desinfektionsspray zur Verfügung.
2. Niesen/ Husten Sie stets in die Ellenbogenbeuge.
3. Verzichten Sie in Zeiten von "Corona und Co." auf Händeschütteln und Umarmen.
(Über ein freundliches Lächeln freut sich auch jeder.)
Informationen zum Kopflausbefall
Medien:
Kinder lernen den eigenen Umgang mit Medien in erster Linie zu Hause. Überprüfen Sie Ihre eigenen Mediengewohnheiten und seien Sie sich Ihrer Vorbildfunktion bewusst. Verständigen Sie sich mit Ihrem Kind auf Regeln des Medienumgangs.
(Aus: Handreichung der Stiftung Medienpädagogik Bayern)
Unterrichtsbefreiung:
In begründeten Ausnahmefällen kann Ihr Kind vom Unterricht befreit werden:
- Kuraufenthalt
- Arzttermin, der nicht auf den Nachmittag gelegt werden kann
- Heirat/ Taufe/ Konfirmation/ Kommunion im engsten Familienkreis
Um Ihr Kind vom Unterricht zu befreien, müssen Sie einen schriftlichen Antrag bei der Schulleitung stellen. Diese trifft unter Beücksichtigung der Umstände die Entscheidung darüber.
Formular: